Ob Verkauf oder Vermietung sinnvoller ist, hängt von persönlichen Zielen, Finanzierung, laufenden Kosten, steuerlichen Fragen und der konkreten Immobilie ab. Eine allgemeingültige Antwort gibt es nicht.
Die Ausgangslage klären
Verkauf prüfen
- gewünschten Zeitrahmen und Verwendungszweck des Erlöses bestimmen
- Eigentumsverhältnisse und mögliche Belastungen klären
- Zustand, Modernisierungen und wertrelevante Merkmale dokumentieren
- steuerliche Folgen bei Bedarf fachlich prüfen lassen
Vermietung prüfen
- laufende Kosten, Rücklagen und Verwaltungsaufwand erfassen
- ortsübliche Vergleichsmiete und anwendbare Regeln einordnen
- Instandhaltung und Erreichbarkeit organisieren
- Mietvertrag und Betriebskostenabrechnung rechtssicher vorbereiten
Seit dem 1. Januar 2026 gilt der qualifizierte Mietspiegel 2026/2027 der Landeshauptstadt. Er ist eine wichtige Orientierung für nicht preisgebundene Wohnungen, ersetzt aber nicht die Prüfung des Einzelfalls.
Mietspiegel bei der Landeshauptstadt Schwerin, öffnet in neuem FensterUnterlagen geordnet vorbereiten
Welche Dokumente benötigt werden, hängt von Objektart und Vorhaben ab. Typisch sind Grundrisse, Angaben zu Wohn- und Grundstücksfläche, Baujahr, Modernisierungen, Zustand und laufenden Kosten. Bei Wohnungseigentum können zusätzlich Teilungserklärung, Gemeinschaftsordnung, Protokolle und Wirtschaftsunterlagen wichtig sein. Bei vermieteten Objekten gehören bestehende Mietverhältnisse und Abrechnungen in die Prüfung.
Energieausweis und Immobilienanzeige
Wer ein Gebäude oder eine Wohnung verkauft, neu vermietet oder verpachtet, muss Interessierten grundsätzlich spätestens bei der Besichtigung einen gültigen Energieausweis oder eine Kopie vorlegen. Ausnahmen regelt das Gebäudeenergiegesetz. Liegt bei einer kommerziellen Anzeige ein Energieausweis vor, müssen die gesetzlich bestimmten Energieangaben in die Anzeige aufgenommen werden.
Diese Seite bietet eine allgemeine Orientierung. Vertragsgestaltung, Steuern, Sonderfälle beim Energieausweis und die konkrete Preis- oder Mietfestsetzung sollten bei Bedarf mit qualifizierten Fachleuten geklärt werden.
Selbst vermarkten oder Makler beauftragen?
Eigenregie
Sie steuern Darstellung, Kommunikation, Besichtigungen und Auswahl selbst. Berücksichtigen Sie den Zeitbedarf und die Verantwortung für korrekte Angaben.
Maklerauftrag
Leistung, Laufzeit, Vermarktungsweg, Vergütung und Kündigung sollten im Vertrag nachvollziehbar geregelt sein.
Vergleich
Entscheidend ist nicht nur der Preis. Prüfen Sie, welche Aufgaben Sie selbst übernehmen können und welche fachliche Begleitung Sie benötigen.
Maklerauswahl in Schwerin vorbereiten
Ein nachvollziehbarer Ablauf
- Ziel, Zeitrahmen und Entscheidungsbefugnisse festlegen.
- Unterlagen, Zustand und noch offene Fragen erfassen.
- Preis beziehungsweise Miete anhand geeigneter Daten einordnen.
- Vermarktungsweg und Zuständigkeiten wählen.
- Angaben für Exposé und Anzeige vollständig prüfen.
- Anfragen und Besichtigungen datensparsam organisieren.
- Vertrag und Übergabe sorgfältig dokumentieren.
Dienste rund um Vermarktung und Verwaltung
Werbung: Bei einem Abschluss über diese Affiliate-Links kann der Betreiber eine Vergütung erhalten. Inhalte und Konditionen verantworten die jeweiligen Anbieter.
Häufige Fragen
Brauche ich beim Verkauf immer einen Makler?
Nein. Eine Vermarktung in Eigenregie ist möglich. Wer einen Makler beauftragt, sollte Leistungsumfang, Laufzeit und Vergütung vor der Unterzeichnung verstehen.
Wann muss der Energieausweis gezeigt werden?
Bei Verkauf, Neuvermietung oder Verpachtung ist er grundsätzlich spätestens bei der Besichtigung vorzulegen. Findet keine Besichtigung statt, ist er unverzüglich auf Verlangen vorzulegen. Gesetzliche Ausnahmen bleiben zu beachten.
Ist eine Online-Preisschätzung ein Verkehrswertgutachten?
In der Regel nicht. Automatisierte Einschätzungen können eine erste Orientierung liefern, berücksichtigen aber nicht zwangsläufig alle Besonderheiten einer Immobilie und ersetzen kein förmliches Gutachten.

