Förderungen für den altergerechten Umbau von Wohnungen
29.04.2010 | Nr. 125/2010 | Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
Es gibt sie doch! Zuschüsse für den Umbau von Wohnungen, welche an die Bedürfnisse älterer Menschen angepasst werden
Ab dem 1. Mai 2010 gibt es Zuschüsse für den altersgerechten Umbau von Wohnungen. Das erfreut viele Menschen. Gerade im Alter benötigt der Mensch andere Einrichtungen und Hilfen als in jüngeren Jahren. Zumal das Treppe steigen immer schwerer wird und auch das Herunterbeugen kann fatale Folgen haben.
Die KfW Bankengruppe ergänzt ab 1. Mai das aus Mitteln des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung subventionierte Förderangebot „Altersgerecht Umbauen“ zur Reduzierung von Barrieren im Wohnungsbestand um eine Zuschussvariante. Antragsberechtigt sind private Eigentümer von 1- und 2-Familienhäusern bzw. Eigentumswohnungen, Wohneigentümergemeinschaften sowie Mieter. Gefördert werden zum Beispiel der Einbau von Aufzügen, die Überbrückung von Treppenstufen, die Verbreiterung von Türen oder die
Anpassung von Bädern, um eine selbstbestimmte und unabhängige Lebensführung unabhängig von Alter und jeglicher Einschränkung in den eigenen vier Wänden zu ermöglichen.
Bundesbauminister Peter Ramsauer: „Wir wollen den Wohnungsbestand stärker an die Bedürfnisse älterer Menschen anpassen. Mit dem Zuschuss machen wir die Investitionen in
Baumaßnahmen auch für Menschen attraktiv, die kein Darlehen aufnehmen möchten. Ich empfehle, bei Umbaumaßnahmen auch gleich an altersgerechte Verbesserungen zu denken. Wohnungen, die barrierearm sind, werden künftig an Wert gewinnen.“
„Die Einführung einer Zuschussvariante stellt für Privatpersonen, die keinen Finanzierungsbedarf haben oder aus Altersgründen keine Darlehen mehr aufnehmen möchten oder
können, eine Alternative zur Darlehensvariante dar“, so Dr. Axel Nawrath, Vorstand der KfW Bankengruppe. „Das Anpassen von Wohnraum an die Bedürfnisse älterer Menschen ist vor dem Hintergrund des demographischen Wandels ein Thema mit sehr hoher gesellschaftlicher und politischer Bedeutung. Darum wollen wir insbesondere für Privatpersonen nochmals weitere Anreize schaffen, sich rechtzeitig und umfassend auch mit dem Thema Barrierereduzierung zu befassen.“
Ab einer Investitionssumme von 6.000 EUR kann ein Zuschuss von 5% der förderfähigen Investitionskosten, max. 2.500 EUR pro Wohneinheit gewährt werden. Für Investoren mit umfassenderem Finanzierungsbedarf stehen darüber hinaus auch weiterhin Förderdarlehen zu sehr attraktiven Konditionen ab 1,51 % p. a. effektiv bereit. Das Programm
basiert auf frei kombinierbaren, in sich flexiblen Förderbausteinen. Die dazu speziell für den Wohnungsbestand entwickelten technischen Mindestanforderungen stellen einen ersten bundesweiten Standard dar, der genügend Flexibilität bei der Umsetzung bietet, dabei jedoch eine hohe Qualität der Barrierereduzierung sicherstellt.
Pressemitteilung – Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung