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Wie sinnvoll ist eine Hausratsversicherung

Hausratsversicherung - das kleingedruckte beachten

Eine Hausratsversicherung ist sehr wichtig. Achten Sie aber auf das Kleingedruckte!

01.08.2014 | WM | Ministerium für Wirtschaft, Bau und Tourismus

Wie sinnvoll ist eine Hausratversicherung?

Auf der Suche nach einem günstigen Anbieter auf das Kleingedruckte achten
Durch den finanziellen Schaden, den die Familie K. aus Bad Kleinen wegen des Rückstaus des Abwassers in Ihrer Wohnung erlitten hat, stellt sich für manchen Verbraucher die Frage: Habe ich in einem solchen Fall die passende Versicherung? Die finanziellen Folgen von Verlust beziehungsweise der Zerstörung von Hausrat kann durch den Abschluss einer Hausratversicherung abgemildert werden. Überschlagen Sie einmal den gesamten Neuwert Ihrer Wohnungseinrichtung. Sie werden staunen, was alles zusammen kommt. Diesem Betrag stellen Sie gedanklich Ihr Erspartes und das monatliche Einkommen Ihrer Familie gegenüber. Stellen Sie sich vor, Ihr Hab und Gut würde völlig zerstört: Wären Sie in der Lage, es durch eigenes Vermögen zu ersetzen?

Falls nein, dann ist der Abschluss einer Hausratversicherung sinnvoll. Jedoch ist auch hier der Blick in das Kleingedruckte von großer Bedeutung. Es stellt sich die Frage: Welche Gegenstände sind versichert? Grundsätzlich sind alle beweglichen Gegenstände, die die Mitglieder Ihres Haushalten gebrauchen oder verbrauchen, versichert. Der Versicherer leistet Entschädigung für versicherte Sachen, die durch Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion, Leitungswasser, Sturm und Hagel, Raub oder Einbruchdiebstahl zerstört oder beschädigt werden oder abhandenkommen.

Beim Leitungswasser gibt es aber einen wesentlichen Ausschluss. Schäden, die durch Grundwasser, stehendes oder fließendes Gewässer, Überschwemmung oder Witterungsniederschläge oder einen durch diese Ursachen hervorgerufenen Rückstau entstehen, sind ausgeschlossen. Gegen ein solches Risiko kann man sich nur durch die Vereinbarung der erweiterten Elementarschadenklausel versichern. Für dieses Sonderrisiko nimmt der Versicherer jedoch eine penible Risikoprüfung vor. Insbesondere für den Rückstau kann der Versicherer die Bedingung des Einbaus einer Rückstauklappe stellen. Diese Bedingung kann jedoch nur der Wohnungseigentümer erfüllen, so dass ein solches Risiko für einen Mieter gegebenenfalls nicht versicherbar ist.

Pressemitteilung – Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern e. V.

 

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